Hilfe in Notfällen

Verlust von Pass oder Personalausweis:

In jedem Fall ist der Diebstahl bzw. der Verlust des Reisepasses oder Personalausweises bei der spanischen Polizei zu melden und  Anzeige zu erstatten. Telefonisch ist dies unter 902 102 112 möglich. Das Polizeiprotokoll kann dann bei jeder beliebigen Polizeidienststelle abgeholt werden. (nur bei Diebstahl oder Raub, deutscher Übersetzungsdienst von 08.00 bis 22.00 Uhr).

Wenn Ihre Identität zweifelsfrei feststellbar ist, kann das Konsulat ein Passersatzpapier, - nur gültig zur Rückkehr nach Deutschland - , ausstellen.

Nur bei Vorlage amtlich beglaubigter Ausweiskopien oder eines abgelaufenen Personalausweises oder Reisepasses sowie der oben genannten Unterlagen kann das Konsulat ohne Beteiligung weiterer Behörden einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen.

In allen anderen Fällen muss vor Ausstellung über Ihre zuständige Gemeinde-/Stadtverwaltung eine Identitätsprüfung durgeführt werden.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Ausstellung eines Passersatzpapieres unter Umständen nicht am selben Tag erfolgen kann.

An Wochenenden oder Feiertagen entfällt die Möglichkeit der Identitätsprüfung in der Regel, da die innerdeutschen Behörden nicht erreichbar sind. Ein Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland kann dann frühestens am darauf folgenden Werktag ausgestellt werden.

Ein Rückflug, der möglicherweise dadurch verloren geht, oder zusätzliche Ausgaben für den verlängerten Aufenthalt rechtfertigen keine Schadensersatzansprüche gegen das Konsulat oder die Bundesrepublik Deutschland.

Zur Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz wird folgendes benötigt:
- das Polizeiprotokoll
- 1 Passfoto
- Gebühr € 21,00 (außerhalb der Dienstzeiten € 29,00)
- sofern vorhanden: abgelaufenenes Ausweisdokument oder amtlich beglaubigte Kopie des in Verlust geratenen Ausweises bzw. Reisepasses.
- Auslagen: 4,- Euro für Identitätsüberprüfung

Fotos erhalten Sie zum Beispiel:

- in der Nähe des Konsulats im Einkaufszentrum Porto Pi (montags bis samstags von 10.00 bis 22.00 Uhr)
- gegenüber der Hauptstelle der Policía Nacional (Nationalpolizei), C/Ruiz de Alda/Paseo Mallorca, Palma de Mallorca


Anweisung von Bargeld:

Der Western-Union Bargeldservice bietet die Möglichkeit, in Deutschland Geld bar einzuzahlen und dieses binnen 30 Minuten nach Einzahlung     bei jeder beliebigen Western-Union Agentur in Spanien gegen Vorlage eines Personaldokuments in Empfang zu nehmen.

 Mit der R-Gesprächsnummer 900 990 049 können Sie Verwandte oder Bekannte anrufen, die Ihnen Bargeld bei einer Postbank, Reisebank (www.reisebank.de) u.s.w. zur Überweisung mit Western Union einzahlen können.

 Auskünfte zum Verfahren erteilen täglich von 08.00 Uhr bis 21:00 Uhr die Reisebank AG Geschäftsstelle am Bahnhof Zoo Berlin,  
Rufnummer 030-881 71 17, sowie die Hotlines der Reisebank AG unter 01805-255822.

Sperren von Kreditkarten:

 Verlorene oder gestohlene Kreditkarten können unter folgender Rufnummer gesperrt werden

 Zentraler Sperrnotruf:    0049 116 116

 weitere direkte Rufnummern lauten:

  • Visa: 0049 69 79 33 19 10 oder 0049 69 66 30 53 33 oder 900 991 216
  • MasterCard/EuroCard: 0049 69 79 33 19 10 oder 900 97 12 31
  • American Express: 0049 69 97 97 10 00 
  • EC-Karte: 0049 180 502 10 21 oder 0049 69 74 09 87

 Über die o.a. Nummern können sogenannte Emergency Cash Auszahlungen vom Karteninhaber beantragt oder eingeleitet werden.

Außerhalb der Dienststunden erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Konsulats unter folgender Mobilfunknummer (0034) 659 011 017 (auch per SMS erreichbar). Bitte beachten Sie, dass diese Nummer nur für dringende, unaufschiebbare Notfälle zur Verfügung steht. 

Ferner erbringt der ADAC eine Vielzahl von Leistungen, wie zum Beispiel, Hotelunterbringung, Krankenrücktransport, Stellung von Mietwagen usw.  Die ADAC-Vertretung für Spanien in Barcelona ist unter der Rufnummer 93 508 28 28 erreichbar.

Geldbörse

Sicherheitshinweise der spanischen Polizei und Formular für Polizeianzeige bei Diebstahl oder Verlust

Hier finden Sie einige Sicherheitshinweise der spanischen Polizei sowie ein Formular, das ausgedruckt und ausgefüllt als Formulierungshilfe bei der Erstattung einer Anzeige verwandt werden kann, falls Sie nicht ausreichend Spanisch sprechen.

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass es im Ermessen der Polizei liegt, ob sie diesen Vordruck anerkennt.

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Straßenszene