Bürgerservice

Reisepass

Reisepässe

Pässe können nur nach Terminvereinbarung (online, siehe untenstehender Link) beantragt werden. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig, möglichst 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Passes, einen Termin zur Passbeantragung.

Notfallknopf

Hilfe in Notfällen

Wir wollen Sie informieren, wie Sie schon vor Beginn einer Reise Notfällen im Ausland vorbeugen können. Sollte es dann doch einmal geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen das Konsulat weiterhelfen kann.

Krisenstab Auswäertiges Amt

Krisenvorsorgeliste

Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk Konsulats leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden.

Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt ab sofort passwortgeschützt im Online-Verfahren. Auch wenn vor Einführung des Online-Verfahrens bereits eine Registrierung erfolgt war, ist eine Neuanmeldung erforderlich, da die bisher manuell geführten Listen durch das neue Verfahren ersetzt werden. Mehr zum Thema finden Sie hier:

Hochzeit

Eheschließung und Geburt auf Mallorca

Sie planen Ihre Hochzeit auf Mallorca?

Oder Sie sind auf Mallorca Eltern geworden? 

Welche Behördengänge für "den schönsten Tag" oder "das freudige Ereignis"  zu erledigen sind und inwieweit das Konsulat Ihnen hierbei behilflich sein kann,

Blaues Informationsschild

Sicherheitshinweise

Aktuelle Hinweise zur  Sicherheitslage in Spanien finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

Euro-Scheine (colourbox)

Anmeldepflicht für Barmittel von 10.000,- Euro oder mehr bei Reisen in oder aus der Europäischen Union

Seit dem 15. Juni 2007 gilt in allen Mitgliedstaaten die Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 vom 26. Oktober 2005 über die Überwachung von Barmitteln, die in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft verbracht werden:
Reisende müssen mitgeführte Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr bzw. bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden.Für weitergehende Fragen können sich Reisende wenden an das

Zollinfocenter 
Friedrichsring 35 
63069 Offenbach am Main 
Tel. 0049 69 4699 7600 
Fax 0049 69 4699 7699 
E-Mail: zoll-infocenter%27%de,info





Bürgerservice

Straßenszene

Merkblätter, Rechtsanwalts-/Notars- und Übersetzerliste, Antragsformulare

Hier finden Sie häufig nachgefragte Merkblätter, Rechtsanwalts-/Notars- und Übersetzerliste sowie Antragsformulare aus dem Serviceangebot des Konsulats auf einen Blick

+Aktuell+++Aktuell+++Aktuell+

Hinweise zur aktuellen Rechtsprechung zum deutschen Staatsangehörigkeitsrecht

Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Legitimation durch einen Ausländer zwischen dem 01.04.1953 und dem 31.12.1974 dem grundgesetzlichen Gleichheitsgebot entgegenstand und damit nicht eingetreten ist. 

Zudem ist die bisher restriktive Entscheidungspraxis des Bundesverwaltungsamtes bei der Wiedereinbürgerung ehemaliger Deutscher gem. § 13 Staatsangehörigkeitsgesetz geändert worden. Dies betrifft Deutsche, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit seit dem 01.01.2000 mangels rechtzeitig eingeholter Beibehaltungsgenehmigung im Zuge eines Antragserwerbs verloren hatten.

Zu den beiden Themen finden Sie weitere Hinweise in den untenstehenden Links.

Serviceseite für Deutsche Staatsangehörige im Ausland

Visa

Auf diesen Internetseiten finden Sie aktuelle, allgemein gültige Informationen zum Rechts- und Konsularbereich.

Informationen des Auswärtigen Amts